Wissenswertes über:
Der Dosenpfand ist ein Pfand auf Einwegverpackungen wie Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen. Der Dosenpfand wird auch als Einwegpfand bezeichnet.
Seit dem 1. Januar 2003 gilt in Deutschland die Pfandpflicht für Einwegverpackungen von Getränken, die traditionell auch in Mehrwegflaschen angeboten werden. Bis zum 30. April 2006 gab es verschiedene Pfandsysteme. Verpackungen, Dosen und Pfandflaschen konnten nur in bestimmten Geschäften in den jeweiligen Flaschen-Automat abgegeben werden.
Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen.
Grundlage für die Einführung des Dosen- und Flaschenpfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der Bundesregierung beschlossen wurde.
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